Grauzone: BRK kündigt Rettungsassistenten wegen Medikamentengabe

Neustadt/Aisch (dpa/lby) - Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat
zwei Rettungsassistenten wegen der Gabe eines Epilepsie-Medikamentes
fristlos gekündigt. Hintergrund ist, dass es selbst innerhalb Bayerns
sehr unterschiedliche Regelungen zur sogenannten Notfallkompetenz
gibt, in deren Rahmen Rettungsassistenten in Ausnahmefällen durchaus
Medikamente verabreichen dürfen.

Im konkreten Fall hatten die Mitarbeiter in zwei ähnlichen Fällen
eines besonders langandauernden Epilepsie-Anfalls das medizinisch
korrekte Medikament gegeben beziehungsweise dessen Gabe vorbereitet,
um drohenden Schaden von den Patienten abzuwenden. Jedoch: «Im
Kreisverband Neustadt/Aisch gibt es die klare Ansage, dass dieses
Medikament nicht verabreicht werden darf», sagte
BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk am Montag. «Auch der, der

helfen will, muss sich an das System halten.»

Der Anwalt der Betroffenen verweist hingegen auf die Leitlinien
der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, die die Gabe des
Medikaments sogar durch medizinische Laien empfiehlt. «Ein
ausgebildeter Rettungsassistent bekommt dafür die Kündigung. Da
versteht man die Welt nicht mehr», sagte auch der
BRK-Bereitschaftsarzt Hans Joachim Schirner am Montag in Nürnberg.

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