Das Reformpaket «Agenda 2010»: Von Hartz IV bis Praxisgebühr
Berlin (dpa) - Hinter dem Schlagwort «Agenda 2010» verbirgt sich
ein Maßnahmenbündel, mit dem die Sozialsysteme saniert,
Lohnnebenkosten gesenkt, der Arbeitsmarkt flexibler und die
Staatsfinanzen konsolidiert werden sollten. Initiator des Ganzen war
im Jahr 2003 Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
ARBEITSMARKT: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde gekürzt,
die Unterstützung für Langzeitarbeitslose auf das Niveau der
Sozialhilfe gesenkt. Dazu wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum
neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Durch die Hartz-IV-Reform
stieg für Erwerbslose der Druck, gering bezahlte Beschäftigung
anzunehmen. Deutschland erhielt damit den größten Niedriglohnsektor
Europas. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wurden unter dem Motto
«Fördern und Fordern» aber erstmals in die Jobvermittlung einbezogen.
Zeit- und Leiharbeit wurden liberalisiert, Kleinbetrieben Kündigungen
von Mitarbeitern erleichtert.
- Korrekturen: Inzwischen wurde für Ältere die Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes I wieder verlängert - von 18 auf bis zu 24 Monate.
Für die Bezieher von Hartz IV wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten
- auch die ihrer Kinder - nachgebessert, ebenso das Schonvermögen aus
angesparter Altersvorsorge.
GESUNDHEIT: Durch Ausklammerung von Leistungen wurden Krankenkassen
um Milliardensummen entlastet. Damit sollte der durchschnittlichen
Krankenkassenbeitrag von damals 14,4 auf unter 13 Prozent gedrückt
werden. Dies misslang. Für gesetzlich Versicherte erhöhten sich die
Zuzahlungen, und sie mussten eine Praxisgebühr von zehn Euro pro
Quartal entrichten (diese Gebühr fiel Anfang 2013 weg). Die
paritätische Krankenkassen-Finanzierung durch Arbeitgeber und
Arbeitnehmer wurde aufgegeben: Inzwischen liegt der Kassenbeitrag für
Beschäftigte bei 8,2 Prozent, für Arbeitgeber bei 7,3 Prozent.
RENTEN: Zur Stabilisierung der Rentenfinanzen und Entlastung der
Beitragszahler gab es mehrere mittel- und langfristig wirkende
Eingriffe. Folge waren drei Renten-Nullrunden in Folge zwischen 2004
und 2006, danach auch noch im Jahr 2010. Trotz zunehmender Alterung
der Gesellschaft soll der Beitragssatz von derzeit 18,9 Prozent durch
die Eingriffe bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen, das aktuelle
Rentenniveau von knapp 50 Prozent nicht unter 43 Prozent sinken. Auch
die Rente mit 67 darf zur Agenda-Politik gezählt werden.
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