Hamburg-Senatorin: Länder erarbeiten Rechtsgrundlage für Hygieneampel Gespräch: Benjamin Haller, dpa

Hamburg (dpa) - In den Dauerstreit um die Einführung einer
einheitlichen Hygiene-Ampel für Restaurants kommt Bewegung. Nach
Angaben von Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia
Prüfer-Storcks (SPD) haben sich die Länder jetzt verabredet, selbst
die Grundlage für eine bundesgesetzliche Regelung zu erarbeiten. Dazu
würden sich in Kürze Vertreter auf Fachebene treffen und einen
entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsentwurf beraten. «Diesen
können und wollen wir dann als Bundesratsinitiative auf den Weg
bringen», sagte Prüfer-Storcks der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der
Hamburger SPD-Senat würde einen solchen Vorstoß mittragen.

Nach dpa-Informationen soll es schon bald auf Ministerebene ein
Gespräch zum Thema Kontrollbarometer geben. Dann soll das weitere
Vorgehen konkretisiert werden. Es gebe nach wie vor große
Übereinstimmung, dass man ein bundesweites Gesetz brauche, sagte
Prüfer-Storcks. Klar sei auch: «Wir wollen ein bundesweit
einheitliches System und keinen Flickenteppich.»

Mitte September hatten die Verbraucherschutzminister der Länder
Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) aufgefordert, zeitnah die
Rechtsgrundlagen für ein einheitliches Modell zu schaffen. Aigner
habe sich lange dagegen gesträubt, schließlich aber doch eingelenkt,
sagte Prüfer-Storcks. Allerdings sei die CSU-Politikerin mit ihrem
Gesetzentwurf, der den Ländern die Einführung eines einheitlichen
Transparenzsystems ermöglich hätte, im Bundeskabinett gescheitert.

Derzeit liege der Entwurf im Bundesrat. Der dort für den
Verbraucherschutz zuständige Ausschuss habe mit den Stimmen von 14
Bundesländern erneut gefordert, eine entsprechende gesetzliche
Regelung zu schaffen, sagte Prüfer-Storcks. Zudem hätten verschiedene
Verwaltungsgerichte etwa in Berlin, Koblenz und Trier entschieden,
dass die Veröffentlichung allgemeiner hygienischer Mängel in
Lebensmittelbetrieben nach aktuellem Stand rechtswidrig sei.

«Diese Urteile haben uns in unserer Rechtsauffassung bekräftigt,
dass wir ein entsprechendes Bundesgesetz brauchen», betonte
Prüfer-Storcks. Klar sei, dass ein Bundesgesetz noch keine Aussage
darüber treffe, ob das Kontrollbarometer in einem Land den Betrieben
verpflichtend oder freiwillig vorgegeben werde. «Das kann jedes Land
für sich entscheiden.»

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite