Versicherter hat Recht auf Auskunft über eigene medizinische Daten

Kassel (dpa) - Eine Krankenkasse ist verpflichtet, einem
Versicherten Auskunft über die Weitergabe seiner medizinischen Daten
zu geben. Das entschied das Bundessozialgericht am Dienstag in
Kassel. In dem Fall hatte eine Versicherte gegen die AOK
Rheinland-Pfalz geklagt. Sie wollte unter anderem wissen, ob und
welche Daten die Kasse an die Stadt Kaiserslautern und die
Bundesagentur für Arbeit weitergegeben hat.

Die AOK weigerte sich jedoch und bekam in den Vorinstanzen auch
Recht. Als Begründung wurde angeführt, der Verwaltungsaufwand sei zu
groß. Das Interesse an den Informationen wurde als unverhältnismäßi
g
eingestuft.

Dieser Auffassung schlossen sich die Kasseler Richter aber nicht
an: Es bestehe ein grundsätzliches und verfassungsrechtlich
fundiertes Recht auf eine Auskunft, erklärte ein Sprecher. Das
Revisionsverfahren wurde an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
mit der inhaltlichen Vorgabe zurückverwiesen, dem Anspruch auf
Auskunft stattzugeben.

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