(Vorausmeldung) Transsexuelle klagt für feminineres Gesicht
Heilbronn (dpa/lsw) - Muss die Krankenkasse einer Transsexuellen
eine Operation bezahlen, die deren Gesicht weiblicher machen soll?
Diese Frage muss morgen (Freitag/13.00) das Sozialgericht in
Heilbronn beantworten. Eine Transsexuelle aus dem Raum Stuttgart
klagt dort gegen eine Entscheidung der AOK Baden-Württemberg. Die
Krankenkasse hatte der Klägerin, die als Mann geboren wurde, die
Bezahlung einer sogenannten Gesichtsprofil-Harmonisierung im Wert von
etwa 4500 Euro verweigert. Die AOK argumentiert, Kosten für eine
«bestmögliche Angleichung» an das andere Geschlecht seien nicht zu
übernehmen. Andere Maßnahmen wie etwa eine Hormonbehandlung hatte die
Kasse der Frau bezahlt.
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