Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab - Strafanzeige Von Stefan Engelbrecht, dpa

Das Kölner Beschneidungsurteil hat viele Ärzte verunsichert. Sie
warten jetzt auf eine gesetzliche Regelung. Ein Rabbiner aus Bayern
zeigt sich davon unbeeindruckt. Er hält an der jüdischen Tradition
fest - trotz einer Strafanzeige.

Hof (dpa) - Ein Rabbiner im oberfränkischen Hof will trotz einer
Strafanzeige gegen ihn auch weiterhin Jungen ohne Betäubung
beschneiden. «Bislang gibt es kein Gesetz, das die Beschneidung
verbietet», sagte der 64-jährige David Goldberg am Mittwoch der
Nachrichtenagentur dpa. Es gebe nur ein Urteil des Landgerichts Köln,
das die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als strafbare
Körperverletzung bewertete.

Ein Arzt aus dem hessischen Gießen hat den jüdischen Geistlichen
bei der Staatsanwaltschaft Hof angezeigt. Die Ermittler prüften
derzeit die «strafrechtliche Relevanz» der Anzeige, sagte ein
Sprecher der Anklagebehörde.

Goldberg führt nach eigenen Angaben bis zu 30 Beschneidungen im
Jahr an Kleinkindern durch und zieht auf Wunsch auch einen Arzt
hinzu. Eine Betäubung der Kleinkinder lehnt er ab. Dies sei viel
schädlicher, betonte er und fügte hinzu: «Die Kinder schlafen nach
dem Eingriff immer wenige Minuten später friedlich ein.

Goldberg kündigte an, seinen Fall mit dem Zentralrat der Juden in
Deutschland zu besprechen. In der Anzeige wird ihm unter anderem
vorgeworfen, auf seiner Internetseite dazu einzuladen, «medizinisch
nicht indizierte operative Genitaloperationen an nicht
einwilligungsfähigen Säuglingen» vorzunehmen. Hinter der Strafanzeige

wegen Misshandlung und schwerer Körperverletzung vermutet der
Rabbiner antisemitische Motive. Anders könne er sich das nicht
erklären, sagte er.

Der Gießener Arzt Sebastian Guevara Kamm wies diesen Vorwurf als
«üblichen Reflex» zurück. «Ich sehe mich dem Schutz der Kinder
verpflichtet, und das gilt nicht nur gegenüber rituellen
Beschneidern, sondern auch gegenüber ärztlichen Kollegen», betonte er

auf Anfrage. Goldberg habe weder eine Zulassung als Arzt noch
hinreichende medizinische Kenntnisse. Zudem führe er die Eingriffe an
medizinisch ungeeigneten, unsterilen Plätzen durch.

Der Bundestag hatte im Juli mit breiter Mehrheit eine Resolution
zur Legalisierung religiöser Beschneidungen verabschiedet. Die
Abgeordneten sprachen sich dafür aus, «dass eine medizinisch
fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen
grundsätzlich zulässig ist». Das Bundesjustizministerium will bald
einen Gesetzentwurf vorlegen.

Der israelische Oberrabbiner Yona Metzger hatte am Dienstag die
Möglichkeit einer medizinischen Fortbildung für jüdische Beschneider

betont. Zugleich sprach er sich gegen Betäubungen vor einer
Beschneidung aus - und dagegen, die Aufgabe generell Ärzten zu geben.

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