(Hintergrund) Wesentliche Posten in Schäubles Haushaltsplänen

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat den Entwurf für den
Haushalt 2013 sowie den Finanzplan bis 2016 beschlossen. Endgültig
verabschiedet werden sollen die Etatpläne von Finanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) im Bundestag Ende November. Bis dahin wird es
Änderungen geben. Nachfolgend Schwerpunkte aus Schäubles Zahlenwerk:

NEUVERSCHULDUNG: 2016 soll der Bund erstmals seit mehr als 40 Jahren
ohne neue Schulden auskommen und sogar einen Überschuss
erwirtschaften. Mit dem ersten Milliarden-Plus soll dann der Abbau
des Schuldenbergs beginnen. So sollen 2016 Schulden des Investitions-
und Tilgungsfonds um rund eine Milliarde Euro reduziert werden. Das
Sondervermögen war in der Finanzkrise für die Konjunkturpakete
aufgelegt wurde. 2013 soll die Neuverschuldung auf 18,8 Milliarden
Euro gedrückt werden nach 32,1 Milliarden Euro 2012. 2014 sollen es
13,1 Milliarden Euro sein und 2015 nur noch 4,7 Milliarden Euro.

SCHULDENBREMSE: Für die Schuldenregel ist nicht die tatsächliche
Neuverschuldung ausschlaggebend, sondern das «strukturelle Defizit».
Das ist das um Konjunktureinflüsse und Einmaleffekte bereinigte
Minus. Es weicht von der Neuverschuldung ab. Der Bund muss bis 2016
sein Strukturdefizit auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung senken.
Dies soll nun schon 2013 erreicht werden. Die deutsche Schuldenregel
ist strenger als der europäische Fiskalpakt, der mittelfristig eine
gesamtstaatliche Strukturdefizitquote von maximal 0,5 Prozent
vorschreibt. Diesen Wert will Deutschland schon 2012 einhalten.

ESM-RATEN: 2012 wird der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM mit zwei
Raten von insgesamt 8,7 Milliarden Euro ausgestattet. Vor allem dafür
musste ein Nachtragsetat mit mehr neuen Schulden beschlossen werden.
Auch 2013 sollen 8,7 Milliarden Euro eingezahlt werden. Die letzte
Rate von 4,3 Milliarden Euro ist 2014 fällig. Auf die Defizitvorgaben
des Maastricht-Stabilitätspaktes haben diese Raten keine
Auswirkungen. Bisher wird 2012 ein Defizit von Bund, Ländern,
Kommunen und Sozialkassen von 0,9 Prozent der Wirtschaftsleistung
angepeilt. Maximal erlaubt sind 3,0 Prozent. Beim
Gesamt-Schuldenstand gilt eine Obergrenze von 60 Prozent. Hier soll
die Quote Deutschlands von etwa 82 Prozent in diesem Jahr auf 73
Prozent im Jahr 2016 sinken.

SOZIALKASSEN/ENTLASTUNGEN: Die Kürzungen bei Sozialversicherungen
summieren sich 2013 auf fünf Milliarden Euro und in den Folgejahren
auf je zwei Milliarden Euro. So wird der Bundeszuschuss an den
Gesundheitsfonds 2013 einmalig um zwei Milliarden Euro gesenkt. Der
Bundeszuschuss an die Rentenkasse sinkt 2013 um eine Milliarde Euro,
bis 2016 um insgesamt 4,75 Milliarden Euro. Bei der Bundesagentur für
Arbeit werden 2013 zwei Milliarden und dann jährlich eine Milliarde
zur Konsolidierung abgezogen. Die Zinsausgaben sinken allein 2013 im
Vergleich zum Soll 2012 deutlich um rund 2,5 Milliarden.

ZUSATZAUSGABEN/MINDEREINNAHMEN: Noch nicht berücksichtigt sind die
Zusagen an die Länder für die Zustimmung zum Fiskalpakt. Die Kosten
für die 2013 geplanten, aber noch nicht gebilligten Steuersenkungen
sind dagegen eingearbeitet. Ebenso das Betreuungsgeld für Eltern, die
Kleinkinder selbst betreuen. 2013 sind für das Betreuungsgeld 300
Millionen Euro geplant. Ab 2014 sollen es 1,1 Milliarden Euro sein
und 1,2 Milliarden ab 2015. Das Geld muss aber noch erwirtschaftet
werden - durch zusätzliche Einsparungen oder Einnahmen.

Die Elterngeld-Ausgaben werden um 300 Millionen pro Jahr auf 4,9
Milliarden Euro angehoben. Zur Steuerförderung der privaten
Pflegevorsorge sind 100 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt sind
2013 Ausgaben von 302,2 Milliarden Euro verschlagt. Sie sollen bis
2016 auf 309,9 Milliarden steigen. Zugleich schlagen Mindereinnahmen
zu Buche, etwa zwei Milliarden weniger bei Privatisierungserlösen
2013. Auch wird ein geringerer Bundesbankgewinn eingeplant.

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