Bier ja, Schnaps nein: Was 16-Jährige an Alkohol kaufen dürfen
Frankfurt (dpa/lhe) - Cola-Rum, Wodka-Lemon oder sogenannte
Alcopos: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Gaststätten, Tankstellen
oder Supermärkte sie nicht an Kinder und Jugendliche verkaufen. Aber
auch Rumkugeln, Pralinen mit Hochprozentigem und sogar
Rum-Trauben-Nuss-Schokolade sind für Minderjährige tabu. Andere
alkoholische Getränke wie Bier, Wein, Sekt und Obstwein dürfen erst
an junge Menschen ab 16 verkauft werden. Kinos dürfen vor 18.00 Uhr
keine Werbung für Alkohol zeigen.
# dpa-Notizblock
## Internet
- [Jugendschutzgesetz](http://dpaq.de/ol7S3)
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