Bewährungsstrafen für AOK-Apotheker wegen Betruges gefordert

Lübeck (dpa/lno) - Im Betrugsprozess gegen zwei Beratungsapotheker
der AOK Nordwest hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch
Bewährungsstrafen für die Angeklagten beantragt. Der ältere der
beiden Angeklagten (53), für den die Anklage zwei Jahre auf Bewährung
fordert, soll zudem 50 000 Euro zahlen. Für seinen 48 Jahre alten
Mitangeklagten forderte der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe
von einem Jahr und zehn Monaten. Auch die Verteidigung wollte noch am
im Laufe des Tages plädieren.

Die Apotheker, die seit Ende April in Lübeck vor Gericht stehen,
sollen zwischen 2004 und 2008 einen Lübecker Apotheker gezielt
aufgefordert haben, Ärzte widerrechtlich mit teuren Krebsmedikamenten
zu Klinikpreisen statt zu deutlich höheren Apothekenpreisen zu
versorgen.

Die Angeklagten wiesen diese Anschuldigungen während des Prozesses
zurück. Das deutsche Preissystem für Medikamente sei eben
kompliziert, hatte einer der Beschuldigten zu Beginn des Prozesses
gesagt. Von Betrugshandlungen Dritter hätten sie beide nichts
gewusst. Von dem Betrug betroffen sind laut Anklage mehrere
Pharmafirmen, denen ein Schaden von mehr als 300 000 Euro entstanden
sein soll. Profitiert hätte danach die Krankenkasse, den Angeklagten
dagegen wird keine persönliche Bereicherung vorgeworfen.

Hintergrund des Betrugsfalles ist das in Deutschland geltende
Zwei-Preis-System für Medikamente, das Kliniken finanziell entlasten
soll. Dabei kostet ein und dasselbe Präparat deutlich weniger, wenn
es für die Krankenhausversorgung bestimmt ist, als wenn es über den
Ladentisch verkauft wird. Dieses System wird vom Apothekerverband
seit Jahren als betrugsfördernd kritisiert.

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