(Hintergrund) Epilepsie und Führerschein

Berlin/Hamburg (dpa) - Nach einem schweren Unfall mit vier Toten
in Hamburg-Eppendorf muss sich ein Autofahrer seit Montag vor dem
Landgericht verantworten. In seinem Blut war unter anderem ein
Medikament gegen epileptische Anfälle nachgewiesen worden. Für
Epilepsie-Patienten hat die Bundesanstalt für Straßenwesen 2009 feste
Richtlinien für Autofahrer aufgestellt, unter anderem:

FAHRSCHULE: Die Straßenverkehrsbehörden fragen im Antragsformular für

einen Führerschein nach chronischen Krankheiten und Epilepsie.
Epileptiker sollten wahrheitsgemäß antworten und am besten das Attest
eines Facharztes beilegen. Die Behörden entscheiden dann, ob ein
weiteres Gutachten erforderlich ist.

ERSTER ANFALL: Nach einem ersten epileptischen Anfall muss ein Arzt
feststellen, ob es ein Gelegenheitsausfall war oder ob es sich um
eine beginnende Epilepsie handelt.

EINMALIGER ANFALL: Bei einem ersten, einmaligen Anfall ohne Verdacht
auf Epilepsie wird der Führerschein für mindestens sechs Monate
kassiert.

EPILEPSIE: In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines
Autos sitzen. Ausnahme: Mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei
Medikamenteneinnahme - und keine Nebenwirkungen von Therapien, die
Probleme beim Fahren machen könnten.

EPILEPSIE OHNE MEDIKAMENTE: Bei einer langjährigen Epilepsie, gegen
die keine Medikamente wirken, erhält ein Autofahrer seinen
Führerschein erst nach mindestens zwei Jahren ohne Anfall zurück.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [Bundesanstalt für Straßenwesen, Begutachtungs-Leitlinien zur
Kraftfahrereignung, Kapitel 3.9.6] (http://dpaq.de/ceS4r)

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite