Tödlicher Fehler im Kreißsaal: Bewährungsstrafe

Schmallenberg/Meschede (dpa/lnw) - Für einen Fehler bei einer
Geburt ist ein Gynäkologe aus Meschede am Freitag zu neun Monaten
Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mediziner hatte im Oktober
2008 bei einer problematischen Entbindung in einem Krankenhaus in
Schmallenberg-Bad Fredeburg keinen Kaiserschnitt durchgeführt. Der
neugeborene Junge starb sechs Tage später an einer Sauerstoff-
Unterversorgung des Gehirns. Die 26 Jahre alte Mutter wurde bei der
Geburt verletzt und starb am nächsten Morgen an inneren Blutungen.
Ein Sachverständiger hatte dem damals 74-Jährigen Gynäkologen
«haarsträubende Fehler» bescheinigt. Der Angeklagte war nicht zu dem

Prozess erschienen, das Urteil erging per Strafbefehl.

# dpa-Notizblock

## Orte
- [Gericht](Steinstraße 35, Meschede)
- [Krankenhaus](Im Ohle, Schmallenberg-Bad Fredeburg)

## Redaktionelle Hinweise
- Zusammenfassung bis 1700 - ca. 35 Zeilen

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite