Zahlreiche Änderungen zum Jahresbeginn

   Berlin (dpa) - Mit dem Jahreswechsel hat sich vieles geändert un
d
manches verteuert. So stiegen die Beiträge zur Kranken- und
Arbeitslosenversicherung, und auf Flugreisen wird eine neue
«ökologische Luftverkehrsabgabe» erhoben.

Eigentlich sollte zum 1. Januar der Hartz-IV-Regelsatz von 359 auf
364 Euro steigen - also monatlich um 5 Euro. Die Erhöhung liegt aber
ebenso auf Eis wie die geplante Bildungsförderung für bedürftige
Kinder, weil der Bundesrat die Pläne gestoppt hat. Regierung und
Opposition verhandeln über einen Kompromiss.

   Zum neuen Jahr steigt für die rund 50 Millionen Mitglieder der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Beitragssatz von 14,9 auf
15,5 Prozent. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit
jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich. Die Beitragslast ist aber
ungleich verteilt: 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen entfallen auf
Arbeitnehmer und Rentner; für die Arbeitgeber sind es 7,3 Prozent.
Für sie wird der Satz bei diesem Stand eingefroren.

   Zugleich wird der Wechsel in eine Privatkasse leichter. Wer brutto

über der Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro (2011) verdient,
kann bereits nach einem Jahr wechseln. Bisher musste man drei Jahre
warten. Die Privatkassen haben allerdings ebenfalls teilweise happige
Beitragserhöhungen angekündigt. Zudem steigt der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte
von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

   Auch Strom und Flüge werden teurer. Die Energieversorger geben a
ls
Grund für ihre Preiserhöhungen die Umlageerhöhung nach dem
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) von 2,047 Cent auf 3,53 Cent pro
Kilowattstunde an. Mit dem Geld wird die Gewinnung regenerativer
Energien wie Solarstrom gefördert. Verbraucherschützer kritisieren,
dass gesunkene Strombezugskosten von den Versorgern nicht an die
Haushalte weitergegeben werden; stattdessen gibt es Preisaufschläge
von bis zu 14,4 Prozent.

   Flugreisen verteuern sich um die neue «ökologische
Luftverkehrsabgabe». Diese müssen die Fluggesellschaften pro
Passagier bezahlen, und zwar nach Entfernung gestaffelt. Bis 2500
Kilometer einfacher Strecke werden 8 Euro fällig, bis 6000 Kilometer
25 Euro und für Langstreckenflüge 45 Euro.

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