Arzt: Umfassende Reform des Embryonenschutzes gefürchtet Gespräch: Simone Andrea Mayer, dpa
Nach Auslegung des Bundesgerichtshofs verbietet das
Embryonenschutzgesetz die genetische Auswahl der Embryonen nicht. Die
Präimplantationsdiagnostik (PID) sei schlicht zu jung, um darin
erwähnt zu sein. Sie entspreche aber dem Sinne des Gesetzes. Der
medizinische Fortschritt stellt 20 Jahre nach seiner Entstehung auch
weitere Teile des Regelwerkes infrage.
München (dpa) - Das deutsche Embryonenschutzgesetz enthält mit die
strengsten Richtlinien der Welt für Forschung und Medizin. Aber die
20 Jahre alten Formulierungen bringen Ärzte inzwischen teilweise an
die Grenzen des Strafrechts. Das sagt der Reproduktionsmediziner
Christian Thaler von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe (DGGG) in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Doch statt auf Rechtssicherheit und klarere Regeln zu pochen,
fürchten Mediziner, dass eine umfassende Reform des
Embryonenschutzgesetzes, die über eine Regelung zur
Präimplantationsdiagnostik (PID) hinausgeht, keine Liberalisierung,
sondern noch strengere Regeln bringt.
«Das Gesetz war in seiner Zeit, vor 20 Jahren, ein durchaus
verantwortungsvolles und visionäres Gesetz. Es hat
Missbrauchsmöglichkeiten und mögliche Schwierigkeiten der In-Vitro-
Fertilisation erkannt und klare Regeln vorgegeben», sagte der
Professor der Ludwig-Maximilians-Universität München. «Seither haben
sich aber die Methoden soweit verbessert, dass es heute teilweise zu
Schwierigkeiten in der Interpretation des Gesetzes kommt.»
Vor kurzem entschied der Bundesgerichtshof, dass die PID laut
Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist. Ein Gynäkologe hatte sich
selbst angezeigt, um Rechtssicherheit zu erlangen. Thaler berichtet,
dass Ärzte ähnliche Unsicherheit bei den Vorgaben zur maximalen Zahl
von im Mutterleib einsetzbaren Embryonen empfinden. «Das Gesetz
limitierte die Zahl von übertragbaren Embryonen, nämlich auf drei.
Also wurde lange Zeit als richtige Lesart des Gesetzes interpretiert,
dass nur drei Embryonen, die maximale Zahl, die man auch zurücksetzen
darf, entstehen dürfen.»
«Jetzt gibt es mittlerweile eine liberalere Lesart», erklärt
Thaler. Neue Techniken ermöglichte den Ärzten, Embryonen gut zwei
Tage später einzusetzen und damit diejenigen auszuwählen, die die
besten Entwicklungschancen haben. Denn nur 20 bis 40 Prozent seien am
fünften Tag nach der Befruchtung noch entwicklungsfähig.
Aber genau hier liege das Problem, sagte Thaler: «Wahrscheinlich
hält sich der große Teil der Mediziner an die buchstabengetreue
Lesart, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, womöglich doch das
Gesetz zu übertreten - aber mit eben eingeschränkten Chancen für die
Patienten.» Denn die Chancen auf eine Schwangerschaft seien nach der
Auslese um 10 zu 15 Prozent höher.
Gerade wegen der unsicheren Interpretation des Gesetzes habe sich
diese Methode nur in einigen Landesteilen durchgesetzt, weiß Thaler.
In Bayern lege die Landesärztekammer das Gesetz weniger dogmatisch
aus, weshalb dort Ärzte mehr als drei Zellen kultivieren.
Doch statt auf klare Formulierungen zu pochen, herrsche unter den
Ärzten Angst vor einer umfassenden Gesetzesreform. «Es wäre eine
Konkretisierung des Gesetzes im Sinne der liberalen Interpretation
wünschenswert», betonte Thaler. «Aber es besteht großen Skepsis im
Fachbereich, ob der Gesetzgeber diese fachlich begründete Forderung
erfüllen kann oder ob dann nicht schnell ein Gesetz entsteht, dass
vielmehr restriktiv ist und so die Möglichkeiten der heutigen
Behandlungen einschränkt.»
# dpa-Notizblock
## Internet
- [Embryonenschutzgesetz](http://dpaq.de/Embryonenschutzgesetz)
- [PID-Urteil](http://dpaq.de/X1RP4)
- [DGGG](http://www.dggg.de)
## Orte
- [DGGG](Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin)
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