(Vorausmeldung) Mit 49 Jahren angeblich zu alt - Termin beim Arbeitsgericht
Heidelberg (dpa) - Mit 49 Jahren zu alt, um als Sekretärin zu
arbeiten? Dieses Signal erhielt eine Frau, die sich bei der
Universitätsklinik Heidelberg beworben hatte. Als sie ihre
Bewerbungsunterlagen zurückerhielt, prangte darauf der interne
Vermerk «Zu alt, geb. 61». Das hat heute (Dienstag/11.45) ein
Nachspiel vor dem Arbeitsgericht Heidelberg, denn die Frau klagt auf
Entschädigung und Schadenersatz. Ein Angebot der Klinik erschien
ihrem Anwalt Wolfgang Ruck zu gering. Kommt es bei dem Gütetermin zu
keiner Einigung, wird das Gericht nach Rucks Einschätzung einen
Kammertermin anberaumen - und dann vermutlich ein Urteil fällen.
# dpa-Notizblock
## Orte
- [Uniklinik](Im Neuenheimer Feld 672, Heidelberg)
- [Arbeitsgericht Heidelberg](Vangerowstr. 20, Heidelberg)
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