Kind stirbt nach Zahnarztbesuch - Arzt vor Gericht Von Petra Buch, dpa
Der zweijährige Hannes musste zum Zahnarzt. In der Praxis wurde
entschieden, ihn unter Narkose zu behandeln. Der Junge wachte aber
nicht mehr auf. Der Anästhesist steht ab Dienstag vor Gericht.
Halle/Zeitz (dpa) - Nach dem Tod eines Zweijährigen nach einer
Zahnbehandlung muss sich ab Dienstag ein Narkosearzt vor dem
Landgericht Halle wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, bei der Behandlung des kleinen Hannes am 14.
Januar 2009 in Zeitz in Sachsen-Anhalt ein Gerät verwendet zu haben,
das nicht für Kleinkinder geeignet war. Dadurch soll er die mangelnde
Sauerstoffversorgung des Jungen während der Narkose nicht rechtzeitig
bemerkt haben, so dass das Kind zwei Tage später in einer Klinik
starb.
Ursprünglich lautete die Anklage auf fahrlässige Tötung, wie ein
Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht sieht aber Anhaltspunkte,
die den schwerwiegenderen Vorwurf - Körperverletzung mit Todesfolge -
rechtfertigen.
Das Narkosegerät soll laut Anklage auch den
Sicherheitsanforderungen nicht entsprochen haben. «Dazu werden sich
Gutachter äußern», sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann. Der
Anästhesist äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen der
Staatsanwaltschaft. Gegen die Zahnarztpraxis, zu der der Narkosearzt
nicht gehörte, gab es kein Ermittlungsverfahren.
Nach Angaben von Wiechmann treten beide Elternteile des Jungen als
Nebenkläger auf. Sie fordern von dem Arzt zudem 50 000 Euro
Schmerzensgeld, wie das Nachrichtenmagazin «Focus» am Sonntag unter
Berufung auf den Rechtsanwalt der Familie berichtete.
Nach Angaben des Gerichtssprechers sollen die Mutter des Jungen
und der Zahnarzt am ersten Verhandlungstag als Zeugen befragt werden.
Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge droht
dem Narkosearzt eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, bei
fahrlässiger Tötung wären es bis zu 5 Jahre. Das Landgericht hat
vorerst Verhandlungstermine bis zum 9. September angesetzt.
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