Keine Kostenerstattung für totgeglaubten Rentner Von Gisela Mackensen, dpa

Konstanz (dpa) - Erst kam der Schock, dann der Zorn: Ein
Rentner blickte perplex auf sein leeres Konto bei seiner Hausbank und
musste sich dann von einem Mitarbeiter erklären lassen, er sei ja
längst gestorben. Dabei hatte sich die Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg einfach vertan. Sie hatte 2008 irrtümlich vier
Monate lang der Witwe eines Namensvetters des Ravensburger Seniors,
der auch noch am gleichen Tag geboren und tatsächlich tot war, die
Altersbezüge überwiesen.

Der 70-jährige quicklebendige Mann reklamierte den Fehler umgehend
bei der Versicherung und ließ sich sicherheitshalber von einer
Juristin beraten. Doch auf dem Anwaltshonorar von 809,20 Euro bleibt
er nun sitzen, wie das Konstanzer Sozialgericht am Donnerstag
entschied. Richter Maximilian Kramm sah für eine Kostenerstattung
keine Rechtsgrundlage. Das Honorar sei außerdem überhöht. Damit muss

die Versicherung die Anwaltsrechnung nicht bezahlen.

Die Versicherung hatte dem Rentner damals eine Prüfung seines
außergewöhnlichen Falls zugesagt, ihn dann aber einfach nach Hause
geschickt. Deshalb fühlte er sich nicht sonderlich ernst genommen und
fürchtete als vermeintlich Toter um den Verlust jeglicher
bürgerlicher Rechte, wie seine Anwältin Gabriele Falch-Münnichshofer

erklärte. «Er hatte keinerlei Vertrauen in die Behörde.» Ihr Mandan
t
habe keinen anderen Ausweg gesehen, als sich einen Rechtsbeistand zu
holen, betonte die Anwältin. Denn so ein Irrtum könne ja
weitreichende Folgen haben. Beispielsweise sei in der Zeit ja auch
keine Krankenversicherung bezahlt worden. Der Kläger selbst war nicht
zur Verhandlung erschienen.

Die Rentenversicherung sah den Fall ganz anders. Bereits am Tag
nach der Reklamation habe sich ein Mitarbeiter bei dem Mann
entschuldigt und angekündigt, dass die Rente wieder gezahlt werde.
«Wir beschönigen nichts, wir haben Fehler gemacht, aber er hatte die
Zusage, das alles in Ordnung kommt», sagte Versicherungsanwalt Dieter
Meschenmoser. Die Einschaltung der Anwältin sei völlig unnötig
gewesen, weshalb die Versicherung diese Kosten nicht zahlen wolle.
Schließlich seien die Rentenzahlungen an den Ravensburger wieder
aufgenommen worden. Aber als «Kompensation für die menschliche
Unbill» habe die Versicherung dem Rentner kürzlich nun 300 Euro
geschickt.

Dieser Betrag war für die Anwältin kein Grund, die Klage des
Rentners zurückzuziehen. Erbost zeigte sich Falch-Münnichshofer über

die Tatsache, dass die Witwe des tatsächlich gestorbenen
Namensvetters die Rente behalten darf, die ihr aus Versehen geschickt
wurde. «Die Versicherung macht Rentengeschenke und mein Mandant
bleibt auf den Kosten sitzen», kritisierte sie. Nach dem Konstanzer
Urteil ist eine Berufung zum Landessozialgericht nicht zugelassen.
Dagegen kann der Kläger aber Beschwerde einlegen. Ob der 70-Jährige
weiterkämpft, ließ seine Anwältin offen.

(Aktenzeichen: S 8 R 1780/09)
[Sozialgericht]: Webersteig 5, 78420 Konstanz

dpa gm yysw a3 mt

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite