Steuerentlastung für Bürger und Unternehmen

Berlin (dpa) - Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden
entlastet. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch
das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz. Es sieht im Kern vor, dass
die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen
deutlich verbessert wird. Von 2010 an werden Arbeitnehmer somit
jährlich um 9,5 Milliarden Euro entlastet.

Teil der Gesetzespläne sind auch die jüngst von der Koalition
beschlossenen zusätzlichen Entlastungen für Unternehmen im Umfang von
2,6 Milliarden Euro. Der Bundestag kann damit die Entlastungen Mitte
Juni endgültig billigen. Eine Zustimmung des Bundesrates gilt als
sicher, da die Firmenentlastungen auch Forderungen der Länder sind.

Die Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen fällt
nach einem Kompromiss für Geringverdiener großzügiger aus als
zunächst geplant. So sind Beiträge für die Arbeitslosen-,
Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch
künftig absetzbar. Die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen werden
nun von 1500 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2400
Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein
tragen) auf 1900 und 2800 Euro angehoben. Über diese Höchstbeträge
hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden auch Korrekturen an der
2008 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform und weitere
Entlastungen umgesetzt. Kleine und mittlere Firmen mit einem Umsatz
von bis zu 500 000 Euro im Jahr müssen die Umsatzsteuer erst dann
entrichten, wenn ihre Rechnungen auch bezahlt sind. Die Regel wird
bis Ende 2011 verlängert und gilt künftig bundesweit. Sie führt zu
einmaligen Steuerausfällen von fast zwei Milliarden Euro.

Darüber werden Übernahmen von Firmen, die Sanierungsfälle sind,
erleichtert. Bei dieser auf zwei Jahre befristeten Maßnahme kann der
übernehmende Konzern aufgelaufene Verluste unter bestimmten
Bedingungen mit seinen Gewinnen verrechnen. Die damit verbundenen
Steuerausfälle werden auf rund 600 Millionen Euro im Jahr beziffert.

Zudem wird die «Zinsschranke» entschärft. So soll verhindert
werden, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne ins
steuergünstigere Ausland verlagert werden. Die Freigrenze dafür soll
für zwei Jahre von einer Million Euro auf drei Millionen Euro
angehoben erhöht werden. Die Steuerausfälle dafür werden auf 60
Millionen Euro geschätzt.
dpa sl yydd z2 ir

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