Erkrankung wegen Piercing oder Tätowierung kann teuer werden

Schwerin (dpa/mv) - Wer als Folge einer Tätowierung, eines
Piercings oder einer medizinisch nicht notwendigen
Schönheitsoperation krank wird, muss sich seit April dieses Jahres an
den Kosten der Behandlung beteiligen. Darauf hat die Techniker
Krankenkasse am Dienstag in Schwerin hingewiesen. Außerdem drohe bei
längerer Erkrankung der Verlust des Krankengeldes. Neu sei seit dem
1. Juli, dass Ärzte und Krankenhäuser den Krankenkassen solche Fälle
melden müssen. Allergische Reaktionen der Haut seien keine
Seltenheit, sogar Todesfälle infolge einer Infektion oder durch
Verletzung innerer Organe seien möglich.

dpa il yymv n1 ubs

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