DAK-Chef Rebscher: Gesundheitsfonds nur mit Übergangsfrist umsetzbar

Hamburg (dpa) - Der für 2009 geplante Gesundheitsfonds ist nach
Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Angestellten
Krankenkasse (DAK), Herbert Rebscher, nur mit einer angemessenen
Übergangsfrist umsetzbar. «Ich halte entsprechende Vorschläge von
Gesundheitspolitikern aus einigen Ländern für vernünftig. Ähnlich w
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beim Wechsel zu den Fallpauschalen im Krankenhaus sollte eine
Übergangszeit geschaffen werden, in der das neue System erprobt
werden kann, ohne das alte aufzulösen», sagte Rebscher der Deutschen
Presse-Agentur dpa.

Man könne so eine gravierende Reform nicht einfach «im Blindflug»
voll wirksam werden lassen. Bis November wisse niemand, mit welchen
Zahlen von Januar 2009 an operiert werde, kritisierte Rebscher. So
sei bis dahin auch völlig offen, wie hoch der neue vom Gesetzgeber
festgelegte Einheits-Beitragssatz sei. Eine seriöse Haushaltsplanung
der Kassen sei auf dieser unklaren Basis nicht möglich.

Für den Gesundheitsfonds gibt es nach Ansicht von Rebscher «außer
einem politischen keinen wirklich inhaltlichen Grund». Vor allem
Krankenkassen und Versicherte seien die Verlierer dieser Reform. Der
Fonds sei aber kaum noch zu stoppen. Er sei bereits Teil eines
Gesetzes, das dem Gesundheitswesen «mehr Staat, mehr Bürokratie und
weniger Wettbewerb» bringe. «Von der neuen, im Detail ungeklärten
Finanzierung durch den Fonds sind alle Akteure des hochkomplexen
Gesundheitssystems betroffen: Kliniken, Ärzte, andere Therapeuten,
Kassen und Patienten», betonte der DAK-Chef.

Der Gesundheitsfonds sei eine «staatliche Beitragseinzugsstelle».
Er solle letztlich nur verdecken, «dass die paritätische Finanzierung
der Gesetzlichen Krankenkassen weiter ausgehöhlt und der Arbeitgeber
auf Dauer von der Dynamik steigender Ausgaben für die
Gesundheitsversorgung abgekoppelt wird», meinte Rebscher.

Mit dem Gesundheitsfonds hat die große Koalition in Berlin im
vergangenen Jahr ein völlig neues Finanzierungssystem der
gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die Beiträge von
Arbeitgebern- und Arbeitnehmern sollen in einen großen Geldtopf
fließen. Den bundesweit einheitlichen Beitragssatz legt der Bund
jeweils zum 1. November des Vorjahres fest und nicht mehr wie bisher
die Kassen selbst.

Gespräch: Maja Abu Saman, dpa
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