Fitnessvertrag darf aus Gesundheitsgründen fristlos gekündigt werden

Klage eines Fitnessstudios gegen Kunden zurückgewiesen

Ein Fitnessvertrag darf grundsätzlich aus akuten gesundheitlichen Gründen fristlos gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Fitessstudios gegen einen Kunden zurück und erklärten dessen fristlose Vertragskündigung für rechtens (Az.: 32 C 2737/04-48).

Dem an Multiple Sklerose leidenden Fitnesskunde war ursprünglich das regelmäßige Training ärztlich empfohlen worden. Nach mehr als einem Jahr verschlechterte sich sein Gesundheitszustand jedoch derart, dass ihm die weitere sportliche Betätigung vom Arzt verboten wurde. Gleichwohl weigerte sich das Studio, den für eine Laufzeit von eineinhalb Jahren geschlossenen Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Laut Urteil ist ein weiteres Festhalten an einem Fitnessvertrag für einen dauerhaft sportunfähigen Kunden nicht mehr zumutbar. Dies gelte im konkreten Fall auch vor dem Hintergrund, dass die Krankheit dem Studiobetreiber von Anfang an bekannt gewesen und bei Multiple Sklerose regelmäßig von einer Verschlechterung des Gesundheitszustands auszugehen sei. Darüber hinaus könnten plötzlich freiwerdende Trainingsplätze ohne weiteres von anderen Fitnesskunden besetzt werden, heißt es in der Entscheidung.

dpa