Nicht lange genug verheiratet: Arztwitwe bekommt keine Witwenrente

Mann stirbt ein Jahr nach der Hochzeit

Weil sie nicht lange genug verheiratet war, bekommt eine Arztwitwe keine Witwenrente von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage einer 42 Jahre alten Frau mit einem am 11. Juli 2007 bekannt gewordenen Urteil (Az.: 3 K 2741/04) abgewiesen. Die Frau hatte 2003 im Alter von 38 Jahren den 26 Jahre älteren Mediziner geheiratet, nachdem ein gemeinsames Kind unterwegs war. Zuvor waren die beiden seit längerer Zeit ein Paar. Die Klägerin und ihr Mann wurden standesamtlich ein Jahr vor dem Tod des Mannes getraut. Der 64-Jährige starb ein halbes Jahr nach der Geburt des Kindes an einer geplatzten Schlagader.

dpa