Blutspender müssen über Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden

Bundesgerichtshof gibt Polizisten Recht

Blutspender müssen künftig vor der Blutentnahme ausführlich auch über seltene Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. März 2006 entschieden. Das Karlsruher Gericht gab damit einem Polizisten aus Kaiserslautern Recht, dem beim Blutspenden ein Nerv beschädigt worden war. Seither klagt er über dauerhafte Schmerzen im Unterarm, muss ständig Medikamente nehmen und ist nur noch zu 50 Prozent arbeitsfähig. Er hatte auf Schadensersatz geklagt.

dpa