Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für Potenzmittel

Keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Beamte haben beim Kauf von Potenzmitteln keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung ihres Dienstherren. Das geht aus einem am 15. Dezember 2006 in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hervor (4 S 101/05). Der VGH revidierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, das dem Beamten im Dezember 2004 einen Anspruch auf Beihilfe durch das Land zugebilligt hatte. Das Land verstoße nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es dem Mann die Beihilfe verwehre, entschied der VGH nun.

dpa