Rentner müssen auf Betriebsrente vollen Krankenkassenbeitrag zahlen

Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten rechtmäßig

Die Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten seit 2004 ist nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) rechtmäßig gewesen. Das Erheben des vollen Versicherungsbetrags auf die Versorgungsbezüge sei verfassungsgemäß und habe auch keiner Übergangsfrist bedurft, urteilte das Kasseler Gericht Ende August 2005. Von der Entscheidung sind nach Einschätzung des Gerichts eine Vielzahl der derzeitigen Rentner betroffen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kündigte umgehend Verfassungsbeschwerde gegen das Kasseler Grundsatzurteil an.

Nach Angaben des Bundesgesundheits- ministeriums erzielten die Kassen mit der Anhebung allein 2004 Mehreinnahmen von knapp zwei Milliarden Euro. Mit dem «Gesundheits-Modernisierungsgesetz» war der Kassenbeitrag auf Betriebsrenten zum 1.1.2004 auf den vollen Satz verdoppelt worden. In dem verhandelten Fall ging es um eine monatliche Mehrbelastung von 55 Euro. Die durchschnittliche Anhebung sei aber geringer, so das BSG. Wie viele Rentner derzeit eine Betriebsrente neben ihrer gewöhnlichen Rente beziehen, konnten weder das Gesundheitsministerium noch das Statistische Bundesamt beziffern.

Der SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte, er halte den vollen Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten nach wie vor für verfassungswidrig. Es handele sich um eine vollkommen willkürliche Regelung, die Betriebsrentner stärker als andere gesetzlich krankenversicherte Rentner zu Kasse bitte. Das verletze den Gleichheitsgrundsatz und den Vertrauensschutz.

(AZ.: B 12 KR 29/04 R)

dpa