Keine Familienversicherung bei Einkommen aus Abfindung oder Rente

Krankenkasse darf einen Ehepartner aus der kostenlosen Familienversicherung ausschließen

Die Krankenkasse darf einen Ehepartner aus der kostenlosen Familienversicherung ausschließen, wenn dieser eigenes Einkommen aus einer Abfindung oder privaten Rente erhält. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in zwei im Januar 2006 bekannt gewordenen Urteilen entschied, muß sowohl eine in monatlichen Raten gezahlte Abfindung als auch eine private Rentenzahlung als eigenes Einkommen angerechnet werden.

Die Krankenkassen bieten eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern nur dann, wenn diese über kein Einkommen verfügen. In den verhandelten Fällen ging es um eine monatliche Abfindung von 4000 Mark sowie eine Rente von 755 Mark monatlich.
(AZ.: B 12 KR 30/04 R, B 12 KR 12/05 R)

dpa