Apotheke darf Kunden Zuzahlung nicht erlassen

Versandapotheke hatte «Zuzahlungsgutscheine» an ihre Kunden verteilt

Apotheken dürfen ihre Kunden nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (OVG) nicht von der gesetzlich geregelten Medikamenten-Zuzahlung befreien. Das OVG begründete dies am Montag damit, dass die Preisbindung einen Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausschließen solle (Az.: 13 ME 162/08). Eine Versandapotheke hatte «Zuzahlungsgutscheine» an ihre Kunden verteilt, was die Apothekerkammer untersagte. Dagegen war die Apotheke bereits erfolglos vor ein Verwaltungsgericht gezogen.