Etappensieg für Internetapotheke

BGH hebt DocMorris-Urteil auf

Die Versandapotheke DocMorris hat im Streit um den Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf, das den Arzneiversand aus den Niederlanden untersagt hatte. Das Berufungsgericht muss nun erneut prüfen, ob die Internetapotheke Sicherheitsstandards beachtet, die dem deutschen Niveau entsprechen. Es komme bei diesem Vergleich nicht allein auf die jeweilige Gesetzeslage an, sondern auch auf die tatsächlichen Verhältnisse, urteilte der BGH am Donnerstag. DocMorris gehört mehrheitlich zum Stuttgarter Pharmahändler Celesio.

Für den seit Anfang 2004 liberalisierten Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland hatte das Bundesgesundheitsministerium im Mai 2005 eine Liste jener Länder veröffentlicht, deren Sicherheitsbestimmungen denjenigen in Deutschland entsprechen. Darauf befinden sich auch die Niederlande, allerdings mit der Maßgabe, dass der Versandapotheker dort auch eine Präsenzapotheke unterhalten muss. An dieser Liste muss sich das Berufungsgericht in der neuen Verhandlung «maßgeblich orientieren», betonten die Bundesrichter. «Es wird daher insbesondere zu prüfen haben, ob DocMorris auch früher schon eine den niederländischen Vorschriften entsprechende Präsenzapotheke betrieben hat», heißt es in einer Mitteilung des BGH.

Der BGH-Wettbewerbssenat hatte bereits am 25. Oktober über die Klage gegen die niederländische Versandapotheke verhandelt. Dabei war insbesondere umstritten, ob nur rezeptfreie oder auch rezeptpflichtige Medikamente auf Bestellung verschickt werden dürfen. In der Vorinstanz hatte das Kammergericht Berlin DocMorris nur den Handel mit zugelassenen, aber rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt. Dagegen argumentiert DocMorris, sowohl das europäische als auch das deutsche Recht erlaube den Versandhandel mit allen zugelassenen Arzneimitteln.

Die im Jahr 2000 gegründete Versandapotheke DocMorris erzielt inzwischen nach Celesio-Angaben mit den vor dem BGH umstrittenen verschreibungspflichtigen Medikamenten 90 Prozent seines Umsatzes (172 Millionen Euro in 2006). Zudem will das Unternehmen in den nächsten Jahren Partnerschaften mit rund 500 Apotheken aufbauen; derzeit sind es mehr als 100. Die Apotheke muss sich wegen ihres Sitzes im niederländischen Heerlen nicht an deutsche Preisbindungen halten.

In dem Karlsruher Rechtsstreit zwischen einem Wettbewerbsverband und einem früheren DocMorris-Vorstandsmitglied geht es um die Frage, ob die Liste des Ministeriums für die Justiz verbindlich ist. Der klagende Berliner Verband Sozialer Wettbewerb stellt dies in Abrede und will einen Unterlassungsanspruch durchsetzen.