Zulassung von Homöopathika nur auf wissenschaftlicher Basis

Jahrzehntelange gute Erfahrungen reichen für eine nachträgliche Zulassung nicht aus

Jahrzehntelange gute Erfahrungen mit einem homöopathischen Arzneimittel reichen für eine nachträgliche Zulassung auf dem deutschen Markt nicht aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Auch für die sogenannte Nachzulassung von homöopathischen Mitteln müssten die Hersteller umfassende, wissenschaftlich fundierte Nachweise über die Unbedenklichkeit und Verträglichkeit vorlegen. Das gilt für alle Präparate, die schon vor Inkrafttreten des ersten Arzneimittelgesetzes 1978 auf den Markt kamen und noch immer vertrieben werden. Solche Medikamente sollten laut dem Gesetz bis Ende 2005 ein Nachzulassungsverfahren durchlaufen. (Az.: BVwerG 3 C 23.07 und 3 C 24.07)

Im konkreten Fall ging es um ein seit 1959 genutztes Mittel gegen Wechseljahrbeschwerden. Es enthält Tintenfischtinte (Sepia officinalis) und Schlangengift (Lachesis muta) - in extrem verdünnter Form. Die Arzneimittelzulassungbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verweigerte dem Präparat seinen Segen. In der homöopathischen Literatur würden die beiden Stoffe als unvereinbar gelten, sie könnten sich also in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigen, lautete die Begründung. Die Herstellerfirmen hätten einen Nachweis über die Unbedenklichkeit führen müssen.

Das sahen die beiden Pharmafirmen anders. Sie verwiesen darauf, dass die Mittel seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt würden. Homöopathie sei eine «empirische Medizin» - Erfahrungswerte seien also ausschlaggebend. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, die Firmen müssten zwar keine klinischen Studien vorlegen, wohl aber «wissenschaftliches Erkenntnismaterial» - wie etwa aussagekräftige Anwendungsbeobachtungen.ahlen.t werden können.werden müssen.

Homöopathische Arzneimittel sollen den Körper dazu bringen, sich selbst zu heilen. Basis sind pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen. Die stark verdünnten Wirkstoffe werden meist als Tropfen, Tabletten oder Kügelchen (Globuli) verabreicht. Nach dem Prinzip «Heile Ähnliches mit Ähnlichem» werden Mittel eingesetzt, die bei Gesunden Symptome der jeweiligen Krankheit hervorrufen würden. Demnach kann eine Zwiebel tränende Augen bei einem Kranken heilen. Das von dem Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) begründete Verfahren soll nur helfen können, wenn der Körper noch die Fähigkeit zur Selbstheilung besitzt.