Apothekerkammer muss DocMorris nicht als Mitglied aufnehmen

Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlands

Die saarländische Apothekerkammer muss die niederländische Versand-Apotheke DocMorris nicht als Mitglied aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Pflichtmitglieder in der Kammer seien alle Apotheker, die ihren Beruf im Saarland ausübten, was bei der Kapitalgesellschaft DocMorris aber nicht der Fall sei, hieß es zur Begründung. Die angestellte Apothekerin des Unternehmens in der Filiale in Saarbrücken sei hingegen Mitglied der Berufsorganisation, deshalb werde DocMorris auch nicht in seinen Rechten verletzt (Az.: 1 K 1135/07).