Krankenkasse muss umstrittene Krebstherapie bezahlen

Voraussetzung: Ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Mittels

Eine Krankenkasse muss laut Urteil des Sozialgerichts Dresden für eine umstrittene Krebstherapie zahlen - auch wenn es dafür noch keine Zulassung gibt. Voraussetzung seien jedoch ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Mittels, teilte das Gericht mit. Das entsprechende Urteil vom 6. Juli 2005 (AZ: S 11 KA 829/02) sei noch nicht rechtskräftig.

In dem strittigen Fall hatte die AOK Sachsen von der Uniklinik Leipzig knapp 100 000 Euro zurückverlangt für die Behandlung von drei Patienten mit einem Krebsmedikament. Dagegen hatte die Klinik geklagt.

Das betreffende Medikament ist bei der Behandlung von Nierenkrebs für die Verabreichung per Spritze zugelassen. In den strittigen, besonders schweren Fällen kam es bei den Patienten per Inhalation zum Einsatz. Dabei treten laut Gericht weniger Nebenwirkungen auf. Diese Behandlung sei in der Fachwelt mittlerweile anerkannt, so die zuständige Richterin. Es habe für die drei Patienten keine vergleichbar wirksame Therapie gegeben. «In diesem Fall ist eine Zulassung des Medikamentes nicht erforderlich», sagte sie.

dpa