Erblich bedingte Glatze ist beim Mann keine Krankheit

Kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ein Mittel gegen Haarausfall

Männer mit erblich bedingter Glatze haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ein Mittel gegen Haarausfall. Nach einem im Juni 2005 in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg ist erblich bedingter Haarausfall keine Krankheit, sondern im Unterschied zur Frau geschlechtstypisch. Der Anspruch auf eine Beihilfe vom Dienstherren für ein Gegenmittel bestehe aber nur für die Linderung von Krankheiten und nicht bei ästhetischen Problemen.

Ein Richter im mittleren Alter hatte vom Arzt ein Mittel gegen Haarausfall verordnet bekommen, weil er eine Glatze bekam. Vor dem Verwaltungsgericht erstritt er eine Beihilfe von seinem Dienstherren. Das Land Baden-Württemberg ging in Berufung und der VGH die Klage des Mannes jetzt ab.

Hätte der erblich bedingte Haarausfall bei dem Mann ein krankhaftes psychisches Leiden zur Folge gehabt und das Gegenmittel dieses beseitigt, hätte eine Beihilfe gewährt werden können, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Für eine psychische Folgeerkrankung habe es bei dem Richter aber keine Anhaltspunkte gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt (Aktenzeichen: 4 S 2222/03).