Krankenkassen müssen Anmeldungen über Arbeitsamt akzeptieren

Der Erwerbslose muss nicht persönlich bei der Kasse erscheinen

Krankenkassen müssen Anmeldungen Arbeitsloser auch dann akzeptieren, wenn der Versicherungsnehmer seinen Antrag über das Arbeitsamt einreicht. Der Erwerbslose muss nicht persönlich bei der Kasse erscheinen, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 3. Januar 2007 in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Demnach genügt es, wenn Erwerbslose auf ihrem Antrag für Arbeitslosengeld die gewählte Kasse angeben und diese Angaben dann vom Arbeitsamt an die Krankenkasse weitergeleitet werden (Aktenzeichen: AZ L 1 KR 308/04).

Mit dieser Entscheidung könnten Krankenkassen künftig Arbeitslosen den Versicherungsschutz nicht mehr so leicht verweigern, sagte eine Gerichtssprecherin. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde allerdings die Revision zugelassen.

dpa