Kassenärzte müssen mit 68 Jahren Zulassung abgeben

Entscheidung des Berliner Sozialgerichts

Kassenärzte müssen nach einer Eilentscheidung des Berliner Sozialgerichts mit 68 Jahren ihre Zulassung abgeben. Sie dürften nicht länger praktizieren, die Rechtslage sei eindeutig, teilte der Sprecher von Deutschlands größtem Sozialgericht am Mittwoch mit. Kurz zuvor sei schon ein ähnlicher Antrag abgelehnt worden. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig (Az.: S 83 KA 354/08 ER und S 83 KA 433/08 ER).

Eine 67-jährige Internistin und ein 68 Jahre alter Zahnarzt aus Berlin wollten auch nach ihrem 68. Geburtstag als Kassenärzte weiterarbeiten. Sie argumentierten laut Gericht, dass das Gesundheitsministerium angekündigt habe, die Altersgrenze im kommenden Jahr abzuschaffen. Kurz vor dieser Gesetzesänderung dürfe ihnen daher die Weiterarbeit als Kassenarzt nicht verweigert werden.

Das Sozialgericht sah das anders. Laut Gesetz verliere ein Arzt an seinem 68. Geburtstag seine Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gericht sei an die geltende Rechtslage gebunden und dürfe Beschlüssen des Parlaments nicht vorgreifen. Die Altersgrenze verstoße auch nicht gegen die Verfassung oder gegen europäisches Recht und sei daher verbindlich.