Kein Anspruch auf ungekürzte Rente mit 60 Jahren für Zahnärzte

Rentenalter kann auch für Ärzte heraufgesetzt werden

Zahnärzte in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf ungekürzte Altersrente mit 60 Jahren. Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließ ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover nicht zu, teilte am Dienstag ein Gerichtssprecher mit. Ein Zahnarzt wollte durchsetzen, dass er nach wie vor ohne Abschläge ab 60 Rente beziehen kann. Das Rentenalter war beim Altersversorgungswerk der Zahnärzte aber auf 63 Jahre heraufgesetzt worden (8 LA 118/05).

dpa