Am falschen Bein operiert

Strafbefehl gegen Chefarzt

Das Amtsgericht Dillingen hat gegen den Chefarzt des örtlichen Krankenhauses einen Strafbefehl über 9000 Euro erlassen, weil er einen Patienten am falschen Sprunggelenk operiert hatte. Der Mediziner hatte einen 16-Jährigen im September 2005 nach einem Sportunfall behandelt. Wie die Augsburger Staatsanwaltschaft im Januar 2006 weiter mitteilte, kann der beschuldigte Mediziner gegen denStrafbefehl Einspruch erheben. Dann käme es zu einer Hauptverhandlung.

Der junge Patient hatte sich beim Fußballtraining einen Bänderriss am rechten Sprunggelenk zugezogen. Der Arzt hatte eine Operation vorgeschlagen und daraufhin nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Eingriff ohne Einwilligung der erziehungsberechtigten Mutter am linken Sprunggelenk vorgenommen. Auf Grund des Irrtums musste der Jugendliche einen Tag später ein zweites Mal - jetzt richtig am verletzten rechten Sprunggelenk - operiert werden.

Nach dem Vorfall war der Arzt kurzzeitig vom Dienst suspendiert worden und hatte eine außerordentliche Kündigung erhalten. Dagegenhatte er geklagt. Nach langwierigen Verhandlungen konnte der Mediziner nach Angaben des Landratsamtes mit einem neuen Vertrag in seine alte Position zurückkehren, nachdem er die Zahlung eines größeren Geldbetrags akzeptiert und die künftige Abrechnung seiner Tätigkeit über die Verwaltung akzeptiert hatte. Die Kündigung und die Klage dagegen wurden zurückgenommen.

dpa