Arzt ohrfeigt Patienten nach Operation

Mediziner muss Geldbuße zahlen

Wegen einer Ohrfeige für einen frisch operierten Patienten muss ein Arzt aus Hannover eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen. Darauf einigten sich die Beteiligten im Januar 2006 vor dem Amtsgericht Hannover. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt. Der 58 Jahre alte Professor hatte den Patienten im März 2005 vorigen Jahres an der Nasenscheidewand operiert. Wenige Stunden nach der OP hatte der 42-Jährige starke Nachblutungen und heftige Schmerzen. Bei dem Versuch, den Blutfluss zu stillen, wehrte sich der Mann allerdings. Daraufhin schlug ihn der Arzt mit der flachen Hand ins Gesicht.

"Normalerweise ist es so, dass man den Patienten ausführlich beruhigt und ihm erklärt, dass zwei kleine Schwämmchen in die Nase eingesetzt werden", schilderte der 58 Jahre alte Mediziner. Weil der Mann jedoch kaum Deutsch sprach, sei dies nicht möglich gewesen. Aus seiner Sicht reagierte der 42-Jährige panisch, drohte sogar zu kollabieren. "Ich musste zu Gunsten des Patienten handeln, um weiteren Schaden abzuwenden», sagte der Arzt. Der Türke erklärte vor Gericht: "Ich war völlig erstaunt, es gab keinen Grund mich zu schlagen."

Aus Sicht des Sachverständigen, Professor Hans-Dieter Tröger, war die Ohrfeige «als letztes Mittel» vertretbar. "Der Arzt hatte hier nur wenig Handlungsmöglichkeit, um den panischen Patienten zu beruhigen", sagte der Rechtsmediziner. Allerdings hätte der Mediziner auch einen milderen Weg wählen können - etwa den Patienten zu zwicken oder einen Kollegen zu bitten, den Kopf des Mannes festzuhalten.

Richter Burkard Littger schlug schließlich die Einstellung des Verfahrens vor. 500 Euro der Geldbuße erhält der 42-Jährige als Schmerzensgeld, der Rest geht an das Kinderhilfswerk "terre des
hommes". Möglicherweise treffen sich Arzt und Patient demnächst nochmal vor Gericht. Der 42-Jährige hält die gesamte Operation für misslungen und hat zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

dpa