Arzt darf zum Notfallpatienten rasen

Kein Bußgeld

Ein Arzt darf auf der Fahrt zu einem Patienten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es sich um einen Notfall handelt. Das geht aus einem im November 2005 in der Zeitschrift für Schadensrecht veröffentlichtem Beschluss des Oberlandesgericht Köln (OLG) hervor. Im vorliegenden Fall war der Arzt auf der Fahrt zu einer Notfallpatientin geblitzt worden. Das Amtsgericht hatte eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das OLG hob dieses Urteil auf (Az.: 8 Ss-OWI 98/05).