BGH weist Klage eines Arztes gegen Kassenärztliche Vereinigung ab

Honorare aus gesetzlicher Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines hessischen Arztes gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wegen angeblich zu niedriger Honorare abgewiesen. Der Radiologe hatte der KV vorgeworfen, sie habe bei den Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden über die Vergütung der Vertragsärzte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Praxiskosten und Arbeitsaufwand der Radiologen nicht berücksichtigt.

In einer Amtshaftungsklage forderte er deshalb Schadensersatz für das zweite Halbjahr 1998. Der BGH beschied den Mediziner im Januar 2006 veröffentlichten Beschluss abschlägig: Die KV treffe
normalerweise keine Pflicht, besondere Ermittlungen etwa zu den Praxiskosten anzustellen. (Az: III ZR 333/04 - Beschluss vom 21. Dezember 2005)

Das Karlsruher Gericht verwies darauf, dass dazu die Radiologen im Bezirk der KV ihre Kosten- und Ertragslage hätten offen legen müssen - wozu sie nur sehr eingeschränkt bereit und wahrscheinlich auch nicht verpflichtet seien. Zudem seien die KV nicht allein ihren Mitgliedern verpflichtet, sondern hätten auch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten.

dpa