Heilpraktiker ließ Krebskranke sterben

Zulassung entzogen

Ein Heilpraktiker darf einen Patienten bei schweren Erkrankungen nicht im Glauben lassen, seine Methoden ersetzten eine ärztliche Behandlung. Dem Mann sei deshalb die Heilpraktiker-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Ein Antrag des Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Heilpraktiker- Erlaubnis wurde damit abgelehnt (Az.: 9 S 1782/08). Der Heilpraktiker hatte eine Patientin wegen eines Knotens in der Brust behandelt.

Mithilfe einer sogenannten bioelektrischen Funktionsdiagnose hatte er befunden, dass die Geschwulst gutartig war. An dieser Meinung hielt er jahrelang fest - bis der Knoten 24 Zentimeter groß war, aufbrach und die Patientin stark abmagerte. Als die Frau endlich zu einem Arzt ging, war es zu spät. Sie starb an Brustkrebs.

Der Heilpraktiker hätte um die Gefahren wissen müssen, wenn Patienten nicht oder nicht rechtzeitig medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, führte der VGH weiter aus. Da sich die Behandlung der Frau über mehrere Jahre hingezogen habe, könne er sich nicht auf ein einmaliges Fehlverhalten berufen. Der Beschluss ist unanfechtbar.