Patientin stirbt nach Vollnarkose - Gynäkologe verurteilt

20 Monaten Haft ohne Bewährung wegen ärztlichen Kunstfehlers

Ein 69 Jahre alter Frauenarzt ist im Dezember 2005 vom Münchner Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin in Folge eines ärztlichen Kunstfehlers zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mediziner hatte die Frau für eine Gebärmutterausschabung in seiner mangelhaft ausgestatteten Praxis ohne die gebotene Hinzuziehung eines Anästhesisten unter Vollnarkose gesetzt. Die Patientin erwachte nicht mehr aus der Betäubung und starb zwei Wochen später im Krankenhaus.

Vereinbart war für den Routineeingriff am 28. November 2002 eine örtliche Betäubung, sagte der Arzt. Er habe aber während der Operation ein Karzinom festgestellt und die Patientin mit Propofol "sediert". Laut Anklage darf dieses Narkosemittel nur im Krankenhaus von einem Anästhesisten gespritzt werden. Das habe er erst hinterher erfahren, gestand der Angeklagte, der das Präparat zuvor schon vier bis fünf Mal in allerdings geringerer Dosis verabreicht hatte.

Bei der Patientin seien nach dem Eingriff eine Verminderung derAtmungstätigkeit und der Herzschlagfrequenz aufgetreten, sagte der Mediziner. Er hatte in seiner Praxis außer einem Elektrokardiogramm keine Überwachungsgeräte und auch keine Wiederbelebungsausstattung. Das Hirn der Patientin blieb bis zum Eintreffen des Notarztes etwa sieben Minuten ohne Sauerstoff.

dpa