Patientin soll nach Behandlungsfehler zwei Millionen Euro bekommen

Universitätsklinikum Göttingen muss Entschädigung zahlen

Eine Patientin des Universitätsklinikums Göttingen soll nach einem Behandlungsfehler zwei Millionen Euro Entschädigung erhalten. Das hat das Landgericht Göttingen vorgeschlagen. Beide Seiten hätten diesem Vergleich unter Vorbehalt zugestimmt, sagte eine Gerichtssprecherin im Januar 2006 und bestätigte Medienberichte. Die Patientin hatte während einer längeren künstlichen Ernährung in der Klinik ein wichtiges Vitamin nicht bekommen. Dies hatte zu neurologischen Ausfällen mit irreparablen Folgen geführt.

Die heute 45-jährige Frau lag 1997 wegen des Verdachts einer Bauchspeichel- drüsenentzündung im Göttinger Klinikum. Sie wurde damals rund zwei Monate lang künstlich ernährt. Das Vitamin B1 (Thiamin) sei ihr dabei nicht verabreicht worden. Diese Unterversorgung soll die schweren Schäden hervorgerufen haben.

Die frühere Pharmareferentin leide an so genannter Ataxie, die zu schweren Störungen in den Bewegungsabläufen führe, sagte die Gerichtssprecherin. Die Frau könne viele Verrichtungen des täglichen Lebens nicht ohne Hilfe bewältigen und könne sich nur gelegentlich mit Hilfe eines Rollators selbstständig fortbewegen. Auch ihre Sprechfähigkeit sei beeinträchtigt. Das Klinikum hatte nach Angaben der Gerichtssprecherin die Verantwortung für die schweren Schäden abgelehnt. Dies werde aber in mehreren medizinischen Gutachten anders bewertet.

In der vom Gericht vorgeschlagenen Entschädigungssumme von zwei Millionen Euro sind Schmerzensgeld, Verdienstausfall auch für die Zukunft, alle bisherigen und künftigen Kosten für Behandlung und Pflege sowie der behindertengerechte Umbau des Hauses enthalten. Zm Zeitpunkt dieser Berichterstattung konnten sowohl die Patientin als auch das Klinikum die
Zustimmung zu dem Vergleich widerrufen.
dpa