Sofortiges Berufsverbot für alkoholabhängigen Arzt rechtens

Schutz der Patienten hat Vorrang

Einem alkoholabhängigen Arzt darf mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen werden. Das entschied das Sozialgericht Mainz in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss. Zwar könne dies zu einer beruflichen Existenzgefährdung des Arztes führen, allerdings sei der Schutz der Patienten höher zu bewerten (Az.: S 6 ER 126/05).

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag eines Mediziners ab, ihm die ärztliche Zulassung zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu belassen.
Dem alkoholabhängigen Mediziner war mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen worden, nachdem ihn ein Kollege betrunken in seiner Praxis angetroffen hatte. Der Mediziner erhob dagegen Klage und begründete dies damit, dass die harsche Reaktion des ärztlichen Zulassungsausschusses unverhältnismäßig sei.

Das Sozialgericht teilte diese Einschätzung nicht. Das Gericht betonte vielmehr, im Vordergrund habe nicht die Sicherung der beruflichen Existenz des Arztes, sondern der Schutz der Patienten zu stehen. Angesichts der offenkundigen Gefahren, die von einem alkoholabhängigen Arzt ausgehen könnten, sei es nicht angemessen, mit dem «Berufsverbot» bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der Sache zu warten.