Kein Geld für Ärzte nach Rückgabe der Kassenzulassung

Klage von Kieferorthopäden zurückgewiesen

Ärzte, die ihre Kassenzulassung zurückgeben, haben keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Honorare durch die Krankenkassen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am 27. Juni 2007 entschieden und damit die Klage von drei Kieferorthopäden aus Niedersachsen zurückgewiesen. Die Mediziner hatten mit 60 Kollegen in einer gemeinsamen Aktion ihre Zulassungen demonstrativ zurückgegeben, aber weiter Kassenpatienten behandelt. Die Kassen hatten Zahlungen abgelehnt. «Wer seine Zulassung zurückgibt, verabschiedet sich aus dem Kassensystem. Das Recht auf Erstattung ist damit ebenso dahin», sagte Richter Ulrich Wenner nach dem höchstrichterlichen Urteil.

dpa