Patientin stirbt nach Behandlungsfehler

Ärzte zu Geldbußen verurteilt

Nach dem Tod einer 74-jährigen Patientin wegen eines Behandlungsfehlers müssen zwei frühere Assistenzärzte der Kreisklinik Dachau insgesamt 5000 Euro Geldbußen zahlen. Das Landgericht München II stellte am 31. Juli 2007 das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in zweiter Instanz unter der Zahlungsauflage ein. Eine 39 Jahre alte Medizinerin soll dabei 2000 Euro und ihr 35- jähriger Kollegen 3000 Euro zahlen. Das Geld erhält der Sohn der
Verstorbenen als Ersatz für die Beerdigungskosten. Die Patientin war im September 2000 infolge einer Knochenmarkzerstörung durch ein weit
überdosiertes Chemotherapeutikum gestorben.

Ausschlaggebend für die Einstellung war die lange Dauer des Verfahrens. Ein dritter Angeklagter, der damalige leitende Oberarzt, wurde wie schon 2003 in erster Instanz freigesprochen. Ihm war ein Verschulden am Tod der Frau nicht nachzuweisen. Seine jüngeren Kollegen waren damals zu Geldstrafen verurteilt worden.

Die Patientin war im August 2000 mit einem offenen Fuß in das Krankenhaus gebracht worden. Gegen ihre Polyarthritis (Entzündung von mindestens fünf Gelenken) hatte ihr Hausarzt das auch in der Krebsbehandlung eingesetzte Chemotherapeutikum Methotrexat verschrieben, das einmal pro Woche verabreicht werden sollte. Die 74-Jährige bekam es im Krankenhaus aber irrtümlich täglich. Das hatte dem Gutachten des Rechtsmediziners Professor Wolfgang Eisenmenger zufolge die Zersetzung des Knochenmarks zur Folge, die wiederum zu Blutungen und zuletzt zu einer tödlichen Lungenentzündung führte.

dpa