Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich

Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in einen zentralen Topf

Grafik Gesundheitsfonds

Die Beiträge, die die Krankenkassen bei Ihren Versicherten und deren Arbeitgebern erheben, fließen in einen zentralen Topf, den Gesundheitsfonds. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten einen pauschalen Festbetrag. Hier finden Sie eine Aufstellung der Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen. Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesamt für soziale Sicherung verwaltet. 

Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkasse
Der Gesundheitsfonds hat im Jahr 2022 rund 275,1 Milliarden Euro eingenommen. So fließen die Gelder im System der gesetzlichen Krankenversicherung:  Die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers errechnet den Krankenkassen-Beitrag des einzelnen Mitabeiters und leitet ihn an die Krankenkasse des Arbeitnehmers weiter. Diese übermittelt das Geld dann an den Gesundheitsfonds.

Vom Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Den Betrag, den jeder einzelne Versicherte in den Gesundheitsfonds einzahlt, kommt nicht in der gleichen Form bei seiner Krankenkasse an. Da die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Finanzierung ihrer Ausgaben nicht ausreichen, müssen sich die Krankenkassen zusätzlich über Zusatzbeiträge ihrer Versicherten finanzieren.

Der Steuerzahler zahlt mit
Der Bund zahlt zusätzlich viele Milliarden in den Gesundheitsfonds ein. Damit sollen Leistungen honoriert werden, die die Krankenkassen für den Bund übernommen haben, die aber nicht wirklich zu ihren Aufgaben gehören. Das sind zum Beispiel Leistungen für Schwangere und junge Mütter, Haushaltshilfen oder das Kinder-Krankengeld.

Dass der Steuerzahler erhebliche Mittel zum Gesundheitsfonds beiträgt, eröffnet der Politik weitere Steuerungsmöglichkeiten. Der Bund kann in Zukunft seine Beiträge "unauffälliger" erhöhen und damit die gesetzliche Krankenversicherung auf Kosten aller Steuerzahler stützen. Nicht gesetzlich Versicherte zahlen damit in den Gesundheitsfonds ein, ohne Leistungsansprüche zu erwerben.

Risikostrukturausgleich
Den Betrag, den jeder einzelne Versicherte in den Gesundheitsfonds einzahlt, kommt nicht in der gleichen Form bei seiner Krankenkasse an. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.

Der Risikostrukturausgleich (RSA) gleicht die unterschiedlichen Versicherungsstrukturen der Krankenkassen aus: Manche Krankenkassen haben viele gesunde und gut verdienende Versicherte, andere dagegen relativ viele kranke Mitglieder mit geringem Einkommen. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds eine bestimmte Höhe an Zuwendungen, die ihrer jeweiligen Versicherungsstruktur entspricht.

Beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) wird neben Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente auch der Versorgungsbedarf von Versicherten mit kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheiten einberechnet. Krankenkassen erhalten für betroffene Mitglieder entsprechend mehr Zuweisungen, damit sie die hohen Leistungsausgaben für ihre Versicherten abdecken können. Der Risikostrukturausgleich soll eigentlich faire Wettbewerbsbedingungen für die Krankenkassen gewährleisten, ist aber hochumstritten, weil sie viele Krankenkassen durch dieses Verfahren benachteiligt fühlen.