Pflegekraft verurteilt - 5.500 Euro mit EC-Karte erschlichen

Mit EC-Karte und PIN vertraute ein Patient seiner Pflegerin - doch
sie hatte andere Pläne. Was das Gericht dazu sagt.

Halle (dpa/sa) - Das Amtsgericht Halle hat eine Mitarbeiterin eines
ambulanten Pflegedienstes wegen Computerbetrugs zulasten eines
Patienten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Altenpflegerin
wurde in sieben Fällen von Oktober bis November vergangenen Jahres
schuldig gesprochen, teilte das Gericht mit. 

Der Geschädigte habe der Angeklagten seine EC-Karte nebst PIN mit der
Bitte übergeben, Bargeld von seinem Konto abzuheben. Die Angeklagte
ließ sich die vereinbarte Summe auszahlen und übergab das Geld dem
Mann. Allerdings behielt sie den Angaben nach seine EC-Karte und hob
in der Folgezeit mehrfach Bargeld für eigene Zwecke ab.

Sie habe sich so einen Betrag in Höhe von 5.500 Euro erschlichen. Das
Amtsgericht verurteilte die Angeklagte daher zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und setzte
diese - auch vor dem Hintergrund des umfassenden Geständnisses der
Angeklagten - zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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