Streit um Corona-Hilfen: Fortuna Düsseldorf prüft Ende
Der Fußball-Zweitligist könnte auf einen kleinen Teil der
Corona-Hilfen verzichten müssen. Einen entsprechenden Vorschlag hat
das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster gemacht.
Münster (dpa/lnw) - Im Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und
dem Land Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht in
Münster ein Verfahrensende vorgeschlagen. Laut Mitteilung von Freitag
hat das Gericht mit Beschluss vom 22. Oktober die Beteiligten
daraufhin hingewiesen, dass das Urteil aus der Vorinstanz wohl auch
am OVG im Grundsatz Bestand haben würde.
Allerdings hat der 4. Senat des OVG eine Einschränkung gemacht. Das
Verwaltungsgericht hatte dem Land untersagt, 1,7 Millionen Euro an
Corona-Überbrückungshilfe zurückzufordern. Die Rückforderung eines
Teils der Hilfen sei dagegen mit einer anderen Begründung
voraussichtlich rechtmäßig.
Fortuna Düsseldorf prüft OVG-Hinweis
Nach dpa-Informationen handelt es sich dabei um eine Summe im Rahmen
unter 500.000 Euro. Das Gericht wollte auf Nachfrage mit Bezug auf
den Datenschutz keine weiteren Details nennen. Beide Streitparteien
haben jetzt rund vier Wochen Zeit, das Verfahren einvernehmlich zu
beenden. Dazu müsste der Zweitligist seine Klage teilweise
zurücknehmen. Fortuna Düsseldorf sagte der Deutschen Presse-Agentur,
den Beschluss zu prüfen.
«Nach dem eindeutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zeigt
auch der Hinweis des OVG NRW, dass uns die Corona-Hilfen
grundsätzlich zustehen», sagte Fortuna Düsseldorfs Finanzvorstand
Arnd Hovemann. «Nur ein kleiner Teil der bewilligten Fördersummen
sollen nicht mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen verbunden, sondern
abstiegsbedingt und daher rückzuerstatten sein. Dies werden wir im
Detail prüfen und den Hinweis des OVG NRW entsprechend beantworten.»
In der Vorinstanz erfolgreich
Der heutige Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf hatte sich in der
ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2025
durchgesetzt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das Land nicht
berechtigt sei, von dem Verein die Rückzahlung von rund 1,7 Millionen
Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu fordern. Das Land hatte
argumentiert, dass die vom Verein beklagten Umsatzrückgänge nicht nur
durch die Corona-Pandemie bedingt waren, sondern auch durch den
Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020.
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil kritisiert, dass das
Land bzw. die für die Corona-Hilfen zuständigen Bezirksregierungen
bei der Bewertung keinen einheitlichen Maßstab angelegt haben. So sei
bei einem ostwestfälischen Fußballverein bei der Bewilligung der
Hilfen der Abstieg und der damit verbundene Rückgang bei den Umsätzen
nicht berücksichtigt worden. Diese Ungleichbehandlung verletzte
Fortuna Düsseldorf in ihren Rechten, hatte das Verwaltungsgericht
geurteilt.
Verluste durch Geisterspiele
Fortuna hatte auf die Geisterspiele, also Spiele ohne Zuschauer
während der Pandemie, und die damit verbundenen großen
Einnahmeverluste verwiesen. Weil das Land Antrag auf Zulassung der
Berufung gestellt hat, ist das Urteil aus der Vorinstanz noch nicht
rechtsgültig und der Verein kann weiterhin nicht über die 1,7
Millionen Euro verfügen. Laut Mitteilung von Mai 2025 beklagt der
Verein dadurch einen Wettbewerbsnachteil im Ligabetrieb.
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