Vogelgrippe: Weitere positive Fälle - Stallpflicht verhängt

Geflügelhalter müssen handeln: Neue Verbote, Meldepflicht und
Schutzzone nach bestätigten Vogelgrippe-Fällen - was jetzt in
Thüringen gilt.

Erfurt (dpa/th) - Die Vogelgrippe breitet sich in Thüringen weiter
aus. Nach Angaben des Mühlhäuser Landratsamtes wurden im
Unstrut-Hainich-Kreis mittlerweile zehn verendete Kraniche
aufgefunden - bei fünf der toten Tiere wurde eine Infektion mit dem
H5N1-Virus nach positiven Erstproben mittlerweile vom
Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Eine Allgemeinverfügung
zu Stallpflicht, Meldepflicht für Geflügelhalter und einem Verbot von
Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen tritt ab Samstag für

den gesamten Kreis in Kraft. Zuvor hatten der Kyffhäuserkreis, der
Kreis Sömmerda und der Kreis Nordhausen eine kreisweite Stallpflicht
wegen zahlreicher verendeter Kraniche und mehrerer positiver Befunde
verhängt. 

Der Kreis Sömmerda hat die geltenden Regeln mittlerweile erweitert:
Für den gesamten Uferbereich des Hochwasserrückhaltebeckens
Straußfurt gilt bis voraussichtlich zum 17. November ein Betretungs-
und Befahrungsverbot. Mittlerweile wurden dort 46 verendete Kraniche
gemeldet. Der Bereich gilt als Schwerpunkt für das hochansteckende
Virus. Es müsse mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden, teilte das
Landratsamt mit.

Auch Teile des Erfurter Stadtgebiets betroffen

Im Kyffhäuserkreis, wo in Thüringen der erste Fall eines infizierten
Kranichs in diesem Oktober bekannt wurde, wurden mittlerweile 93 tote
Tiere geborgen. Hinzu kommen ein Kormoran und ein Silberreiher teilte
das Landratsamt mit. Neben dem zuerst betroffenen Stausee Kelbra
wurden inzwischen auch Tiere im erweiterten Kreisgebiet gefunden. Für
den gesamten Uferbereich des Stausees gilt ein Betretungsverbot -
sowohl auf Thüringer als auch auf sachsen-anhaltischer Seite. Mehr
als 500 tote Kraniche sind am Stausee Kelbra auf sachsen-anhaltischer
Seite bislang geborgen worden. 

In der Stadt Erfurt ist eine ähnliche Allgemeinverfügung für Teile
des Stadtgebiets bereits am Mittwoch in Kraft getreten. Insbesondere
Seen im Norden des Stadtgebiets, die an den ebenfalls betroffenen
Kreis Sömmerda grenzen, gelten als Risikogebiet für durchziehende
erkrankte Wildvögel, so ein Sprecher des Veterinäramtes. Hinzu komme
ein Mastbetrieb mit rund 40.000 Tieren im Stadtteil Schwerborn. Ein
Verdacht auf die Vogelgrippe bei einem verendeten Tier, das im
Stadtteil Mittelhausen gefunden wurde, werde aktuell geprüft. 

Verdachtsfall im Kreis Eichsfeld - 1.358 Tiere im Kreis Greiz getötet

Einen positive Erstprobe gibt es im Kreis Eichsfeld. Dort wurde ein
verendeter Kranich bei Dingelstädt gefunden. Eine Bestätigung des FLI
steht noch aus. Von einer grundsätzlichen Stallpflicht sieht das
Landratsamt bislang ab, heißt es. 

Im Kreis Greiz hatte es bereits Anfang Oktober einen Ausbruch in
einem Geflügelbetrieb in Mergendorf gegeben. Nach amtlicher
Feststellung mussten dort nach Auskunft des Landratsamtes in vier
betroffenen Betrieben insgesamt 1.358 Tiere getötet werden - 907
davon Enten, 284 Gänse und 149 Hühner. Um die Betriebe wurde eine
drei Kilometer große Schutzzone eingerichtet, in der sämtliche Tiere
untersucht werden müssen. In einer zehn Kilometer großen
Überwachungszone finden zudem Stichproben bei augenscheinlich
gesunden Tieren statt, heißt es weiter. Eine kreisweite Stallpflicht
sei bislang nicht vorgesehen, so eine Sprecherin. Der Ausbruch habe
nach bisherigem Stand eingedämmt werden können.

Stallpflicht in Risikogebieten im Saale-Orla-Kreis

Das überwachte Gebiet reicht bis ins benachbarte sächsische Vogtland
sowie in den Saale-Orla-Kreis. Auch dort gilt ab sofort eine
Stallfpflicht für bestimmte Risikogebiete, teilte das Landratsamt
Schleiz mit. Zwar gebe es noch keine Verdachtsfälle. Doch das
Plothener Teichgebiet sowie das Gebiet um einen größeren Geflügelhof

in Thierbach im Süden des Kreisgebiets gelten als «ornithologische
Risikogebiete». Tiere müssen dort in geschlossenen Ställen gehalten
werden. Gleiches gilt auch im Kreis Schmalkalden-Meiningen für alle
Anrainergemeinden der Werra sowie rund um größere Geflügelbetriebe in

den Ortschaften Bibra, Wolfmannshausen und Dillstädt, teilt das
Landratsamt mit.

Auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums sind die
aktuell geltenden Regeln für Geflügelhalter auf einer interaktiven
Karte einsehbar. Das Portal werde laufend aktualisiert. Die Situation
sei dynamisch und könne sich praktisch stündlich ändern, sagte Verena

Meyer, Sprecherin des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz
(TLV). Die Amtstierärzte seien im Rahmen ihrer Rufbereitschaft
durchgehend im Einsatz. Eine Ausnahmesituation sei das derzeitige
Geschehen nach Meyers Ansicht aber nicht. «Das ist normaler
Arbeitsbetrieb in der Seuchenbekämpfung.» In einer landesweit
geltenden Allgemeinverfügung verpflichtet das TLV sämtliche
Geflügelhalter zur Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Für ganz
Thüringen gilt für Geflügelhalter zudem eine Meldepflicht beim
zuständigen Veterinäramt.

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