Weitgehende Niederlage der AfD bei Klage zu Corona-Ausschuss Von Jens Albes und Michael Brandt , dpa
Mit ihrer Verfassungsklage zum hessischen
Corona-Untersuchungsausschuss ist die AfD-Fraktion größtenteils
abgeblitzt. Warum spricht sie dennoch von einem Erfolg?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Gespanntes Warten im Saal, Hessens elf höchste
Richter kommen herein und rasch wird klar: Die AfD-Fraktion hat beim
stockenden Corona-Untersuchungsausschuss größtenteils eine
juristische Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden
wies ihre Verfassungsklage weitgehend zurück.
Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte die angestrebte
Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch
deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des
Parlaments. Daher zog sie vor Hessens höchstes Gericht (Az. P. St.
2974).
Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Wiesbadener Landtag den
Untersuchungsausschuss auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt,
bisher aber seine inhaltliche Arbeit nicht aufgenommen. Nach dem
umfassenden AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf
Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre
kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch
sieben Punkte.
Künftig elf statt sieben zulässige Untersuchungsfragen
Der Staatsgerichtshof urteilte allerdings, dass bei der Zurückweisung
von 36 Fragen die Ablehnung von vier dieser Fragen durch den Landtag
gegen die Landesverfassung verstoßen habe. Diese vier Punkte können
somit künftig ebenfalls im Untersuchungsausschuss behandelt werden.
Insgesamt gibt es nun also elf zulässige Fragen.
Gerichtspräsident Wilhelm Wolf kritisierte in seiner etwa
einstündigen Urteilsverkündung «im Namen des Volkes» wiederholt, es
gebe zu unbestimmte Begriffe und einen fehlenden Hessenbezug bei
etlichen Teilen des AfD-Fragenkatalogs. Einmal sprach er von
«pauschalen Untersuchungen ins Blaue hinein».
Vier Richter mit Sondervotum
Der Staatsgerichtshof wies auch das AfD-Ansinnen zurück, den
Ausschuss mit insgesamt 15 statt 16 Mitgliedern aller fünf Fraktionen
zu besetzen. Die drei AfD-Abgeordneten dort hätten bei nur 15
Parlamentariern im übertragenen Sinne etwas mehr Gewicht. Doch laut
Gericht können sie auch Anträge stellen, ohne mit mindestens einem
Fünftel in dem Gremium vertreten zu sein.
Vier der elf Richter gaben ein Sondervotum ab: Demnach hätten sie
eine weitaus größere Zahl der ursprünglichen 43 AfD-Fragen zumindest
in Teilen für zulässig erklärt. Der Landtag habe Untersuchungsfragen
auch dann komplett gestrichen, wenn zumindest Unterpunkte davon doch
verfassungsgemäß gewesen wären, erklärte diese Minderheit der
Richter. Dennoch trugen auch sie das Urteil mit und unterschrieben
es.
Die AfD-Fraktion wertete ihre Klage als erfolgreich. Ihr Obmann im
Ausschuss, Volker Richter, erklärte: «Unter den vier Fragen, die wir
nun zusätzlich behandeln werden, sind auch zwei sehr wichtige,
nämlich die nach Impfnebenwirkungen und die nach der Überlastung des
Gesundheitswesens.»
Andere Fraktionen zeigen sich zufrieden
Die CDU-Fraktion sprach mit Blick auf das Urteil von «notwendiger
Rechtssicherheit für die weitere Arbeit des
Untersuchungsausschusses». Auch die SPD-Fraktion zeigte sich
zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Die Grünen-Opposition sah
sich in ihrer Auffassung bestätigt, «dass sich ein hessischer
Untersuchungsausschuss auch nur mit hessischer Coronapolitik befassen
darf». Laut der FDP-Opposition kann sich dieses Gremium anstatt auf
formale Fragen «endlich auf die inhaltliche Arbeit fokussieren».
Das Urteil des höchsten hessischen Gerichts ist unanfechtbar.
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