Tod in Badewanne: Verfahren gegen Pflegekraft eingestellt
Weil sie zu einem Notfall gerufen wird, lässt eine Pflegekraft den
Bewohner einer Hamburger Pflegeeinrichtung allein in der Badewanne
sitzen. Der Mann ertrinkt. Nun steht die Frau vor Gericht.
Hamburg (dpa) - Nach dem Tod eines 53-Jährigen in der Badewanne einer
Hamburger Pflegeeinrichtung ist der Strafprozess gegen die 29 Jahre
alte Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Zuvor
hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass die Angeklagte
dem Bruder des Toten 1.000 Euro zahlt - sozusagen als Schmerzensgeld,
wie die Amtsrichterin ausführte. Auch der Verteidiger stimmte der
Zahlung im Namen seiner Mandantin «aus reinem Erledigungsinteresse»
zu.
Der Vorfall hatte sich im Oktober 2021 in einer Wohn- und
Pflegeeinrichtung in der Rosmarinheide im Stadtteil Langenhorn
ereignet: Die Angeklagte hatte den körperlich und geistig schwer
eingeschränkten Mann nach eigenen Angaben gerade gebadet, als sie zu
einem Notfall gerufen wurde: Eine andere Bewohnerin der Einrichtung
hatte einen epileptischen Anfall erlitten.
Mann ertrank in Wanne, während Pflegekraft Notfall behandelte
Nach Angaben der Angeklagten hatte sie den Mann bereits vielfach
gebadet, ohne dass es dabei je zu Schwierigkeiten gekommen sei. Da es
sich bei einem epileptischen Anfall um einen - wie ihr Anwalt
ausführte - lebensbedrohlichen Vorfall handelte, habe sie es für
vertretbar gehalten, den Mann kurz unbeaufsichtigt zu lassen, zumal
in dem Moment keine andere Pflegekraft verfügbar gewesen sei.
Als sie nach circa fünf Minuten zurück ins Badezimmer gekommen sei,
habe sie den 53-Jährigen leblos in der Wanne gefunden. Alle
Wiederbelebungsversuche, die sich auch aufgrund der körperlichen
Behinderung des Mannes schwierig gestaltet hätten, seien erfolglos
geblieben, schilderte die Angeklagte.
Angeklagte nach Vorfall jahrelang in psychischer Behandlung
Ihr Anwalt gab an, dass bei seiner Mandantin nach dem Vorfall eine
posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden sei, wegen
der sie jahrelang teils auch in stationärer Therapie gewesen sei.
Um in dem Fall den Schuldvorwurf einer fahrlässigen Tötung
aufrechtzuerhalten, seien weitere Nachermittlungen und die Vernehmung
diverser Zeugen nötig, sagte die Richterin nach einer Unterbrechung
der Verhandlung. Zudem seien Fragen zum Personalschlüssel der
Einrichtung und zur Personalsituation während des Vorfalls zu klären.
Ferner verwies die Richterin auf die gesundheitlichen Folgen für die
Angeklagte und darauf, dass der Vorfall bereits Jahre zurückliege.
Die Einstellung des Verfahrens ist bis zur Zahlung des Geldbetrages
an den Bruder des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, vorläufig.
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